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Logopädie FreySprechen Sonneberg
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Logopädie FreySprechen
Logopädie FreySprechen
Unterer Markt 1
96515 Sonneberg
1. Vertragsschluss
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Logopädie FreySprechen und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Vertragsschluss und Buchung
Verträge zwischen der Logopädie FreySprechen und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung von den angebotenen Heilmittelbehandlungen oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Brief, Telefon, Whatsapp, MediOne, Online- oder Anmeldeformular vor Ort sowie über die Homepage logo-sonneberg.de erfolgen kann. Die Annahme durch die Logopädie FreySprechen erfolgt bei Heilmittelbehandlungen durch die Annahme der ärztlichen Verordnung, bei allen anderen Veranstaltungen durch den Versand oder Aushändigung einer Buchungs- bzw. Zahlungsbestätigung oder Rechnung per E-Mail, persönlich oder per Vertragsunterschrift.
2. Logopädische Leistungen (Patienten der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse)
Alle Heilmittelbehandlungen finden nach individueller Terminvereinbarung statt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
3.1 Preisliste
Die Vergütung von Heilmittelbehandlungen richtet sich nach den Preislisten für gesetzlich Versicherte oder den Preislisten für Privatpatienten der Logopädie FreySprechen (einsehbar in den Praxisräumen). Privatbehandlungen sind unabhängig von einer Erstattung durch die Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung zu bezahlen. Der Behandlungsvertrag beinhaltet keine Garantie zur Kostenübernahme durch die Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung, daher empfehlen wir vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung durch die entsprechenden Stellen einzuholen. Für gesetzlich Versicherte gilt folgendes: Die Abrechnung erfolgt nach den mit der entsprechenden Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen. Sofern der Patient gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit ist, sind Leistungen der Logopädie mit 10 % zuzahlungspflichtig. Als Grundlage für die Berechnung gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Der genaue Betrag wird in der Quittung ausgewiesen. Ebenfalls fällt eine Gebühr von 10 Euro pro Rezept an.
3.2 Fälligkeit der Gebühren
Sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig bzw. bei der ersten Behandlung, erstem Kurstermin oder erstem Veranstaltungstermin.
3.3 Bezahlung
Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmepreise oder Gebühren kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder vor Ort in den Räumen der Logopädie FreySprechen in bar erfolgen.
3.4 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von der Logopädie FreySprechen unbestritten sind.
4. Nichtteilnahme, Kündigung
4.1 Abbruch, Versäumnis
Vereinbarte Termine sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt dies, ist der Kunde grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die geplante Veranstaltung zu bezahlen, es sei denn, ihn trifft an der Versäumung des Termins kein Verschulden. Dies muss der Kunde allerdings nachweisen.
4.2 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte
Den Kunden ggf. zustehende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
5. Haftung
5.1 Eine Schadensersatzhaftung von der Logopädie FreySprechen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden
a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder
b) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
5.2 Im Übrigen ist eine Haftung der Logopädie FreySprechen auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
5.3 Haftet die Logopädie FreySprechen gemäß Ziffer 5.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Gesellschaft bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
5.5 Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Logopädie FreySprechen oder sonstige Veranstaltungsräume zu bringen. Die Logopädie FreySprechen übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.
5.6 Für Heilmittelbehandlungen gilt folgendes: Sollte die im Rahmen der logopädischen Behandlung durchzuführende Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung geben, wird diese durch den Therapeuten vor Behandlungsbeginn durchgeführt. Ebenfalls wird der Therapeut über mögliche Maßnahmen informieren, die der Patient selbst ergreifen kann, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.
6. Urheberrechte
6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen bei der Logopädie FreySprechen liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch die Logopädie FreySprechen bedarf.
6.2 Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von EUR 15.000 geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
7. Datenschutz
Die Logopädie FreySprechen erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die aus den jeweiligen Verträgen betreffenden, personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und die Logopädie FreySprechen zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages erklärt der Kunde sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten – soweit zur Durchführung des Behandlungsvertrages / Veranstaltung notwendig – zum Zwecke der automatisierten Verarbeitung durch unsere Praxis-EDV gespeichert werden. Er gestattet darüber hinaus mit seiner Unterschrift ausdrücklich, soweit für die Behandlung und Abrechnung einer ärztlichen Verordnung notwendig, den Datenaustausch mit den Krankenkassen und dem behandelnden Arzt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist 96515 Sonneberg.
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Sonneberg. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
8.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Zur Beilegung können Streitigkeiten an die Online-Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission übermittelt werden. Die Nutzung der Seite, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, ist kostenfrei. Die Plattform steht den Kunden zur Verfügung, wenn Sie einen Online-Kauf getätigt haben und innerhalb der EU ansässig sind.
8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).